Kompetent/Kostengünstig/Komplett II. Angebote, Aufträge und Liefertermine (1) Angebote von LI sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch Vertragsunterzeichnung, Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder im Falle einer nur mündlichen Absprache durch die Leistungserbringung durch LI. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss durch LI definierten Leistungs-beschreibung (wie Auftrag, Auftragsbestätigung etc.) Zusätzliche Vereinbarungen in mündlicher oder elektronischer Form bedürfen  zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch LI. (2) Soweit schriftlich nichts Anderes vereinbart ist, gelten jeweils die am Bestelltag geltenden Listenpreise von LI als vereinbart. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise. (3) Zugesagte Liefertermine sind Richttermine ab Wohnsitz LI und abhängig von der zeitgerechten Lieferung benötigter Unterlagen und Vormaterialien, Lizenznachweise gemäß III.) durch den AG, sowie dem Einlangen mit dem AG vereinbarter Vorauszahlung oder Sicherstellung. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Verzug  erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen bzw. auf den Rechnungswert  der nicht oder nicht rechtzeitig gelieferten Waren beschränkt. (4)Lieferungen erfolgen grundsätzlich “ab Wohnsitz LI”. Die Kosten für Verpackungen und Transport trägt der AG. Die Gefahr geht mit Absendung auf den AG über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrück- lichen Wunsch und auf Kosten des AG. Teillieferungen sind zulässig. (5) LI behält sich das Recht vor, dritte Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, Vertragspartner des AG ist aber stets LI. (6) Sollte im Angebot keine Fahrtspesenpauschale festgelegt sein, so werden die Fahrtspesen derzeit zu einem KM-Satz on € 0,50 (inklusive Fahrtzeit) verrechnet. weiter zurück Kassensysteme & Hotelsoftware