Fragen zum Kassensystem

  • Bei Unklarheiten kannst du uns gerne während der unten angeführten Zeiten telefonisch unter +43 7755 20995 und per Mail unter support@linecker.at erreichen. 

Hilfestellung bei Problemen

  • Gerne helfen wir dir bei der Problemlösung deines Kassensystems – bestenfalls per Fernwartung und stabiler Internetverbindung. 
  • Solltest du einmal keine Verbindung haben, versuchen wir das Problem telefonisch zu lösen. 

Kostenlose Leihgeräte im Falle einer Reparatur

  • Hat die von uns bezogene Hardware einen Defekt, so erhältst du während des Reparaturzeitraumes ein kostenloses Leihgerät.

Softwareupdates

  • Damit du immer up to date bist, gibt dir unser Kassensystem einen Hinweis, dass neue Updates vorhanden sind. Melde dich einfach bei uns für die Terminvereinbarung!

Not-Hotline

  • Unter Not-Hotline zählen nur dringende Problembehandlungen, welche den Stillstand deines Kassensystems bereinigen.

Wir sind gerne für dich erreichbar!

Montag bis Donnerstag:

  • 08:00 bis 17:00 Uhr für alle Anfragen
  • 17:00 bis 19:00 Uhr nur für Notfälle 

Freitag:

  • 08:00 bis 14:30 Uhr für alle Anfragen
  • 14:30 bis 19:00 Uhr nur für Notfälle

Samstag, Sonntag & österr. Feiertage:

  • 08:00 bis 19:00 Uhr nur für Notfälle
 
 

– Deine Aufgaben –

 

Die regelmäßige Datensicherung

  • Bitte kontrolliere regelmäßig die Datensicherung deines Systems. 
  • Wir übernehmen keine Haftung für den Datenverlust oder die nicht Lesbarkeit des Sicherungsmediums.

 

Geeigneter Internetzugang

  • Stell‘ uns eine stabile Internetverbindung zur Verfügung, dann können wir gemeinsam der Sache auf den Grund gehen.
  • Solltest du keine Internetverbindung herstellen können (oder haben), so können wir dir nur per Telefon oder vor Ort (nach Vereinbarung) mit entsprechender Verzögerung beiseite stehen. 

 

Gemeinsam schaffen wir das

  • Unterstütze unsere Support-Mitarbeiter beim Lösen der vorhandenen Probleme z.B. durch Starten der Fernwartung, ev. Neustarten des Systems, Auskunftsbereitschaft, usw.

                      

 

Halte die Zugriffsberechtigungen bei der Hand

  • Damit wir schneller reagieren können, ist es für uns zwingend notwendig, die Zugriffsberechtigungen zu erhalten.
  • Sollte es ein bisschen länger dauern, darfst du uns nicht böse sein, wenn wir den Mehraufwand aufgrund von Zeitverzögerungen in Rechnung stellen, da in dieser Zeit einem anderen Kunden nicht geholfen werden kann. Unter Zeitverzögerung sind sämtliche Telefonate mit EDV-Betreuern, IT-Firmen oder externen Dienstleistern zu verstehen, aber auch die Wartezeit zwischen den Freigaben wird berechnet. 

– In der Betreuungsvereinbarung nicht enthalten –

 

Zusätzliche Module & Schnittstellen

  • Gerne können wir nach Absprache dein System erweitern!

 

Betreuung von Fremdsoftware oder Fremdhardware

  • Für die Betreuung deiner Fremdhard-/ Software bitten wir dich Kontakt mit deinem EDV-Betreuer aufzunehmen. 
  • Wenn nötig, bekommst du auch ein Leihgerät für Hardware die nicht bei uns gekauft wurde. (Gegen Leihgebühr) 

 

Spezialwünsche

  • Hast du spezielle Wünsche? Dann solltest du dir darüber im Klaren sein, dass maßgeschneiderte Anpassungen mit viel Aufwand verbunden sind. Mögliche Spezialwünsche könnten sein:
  • Komplette Überarbeitung deiner Datenbank (Artikel, Stammgäste, Tischplan, etc.)
  • Individuelle Reports
  • Designwünsche 

 

Steuerrechtliche Neuerungen

  • Leider ist es für uns nicht absehbar, welche Änderungen der Staat vorgibt – lass‘ dich von deinem Steuerberater auf dem Laufenden halten! 
  • Sollten entsprechende Nachrüstungen (Hardware oder Software) benötigt werden, sind wir die beste Adresse!

 

Immer noch up-to-date?

 

  • Hast du das Gefühl, dass deine Hardware immer langsamer wird? Dann kontaktiere uns gerne für einen Systemcheck! 
  • Sollte deine Hardware irgendwann nicht mehr mit unseren Systemen kompatibel sein, so geben wir dir Bescheid.  

 

Fahrtspesen und Arbeitszeit

  • Da diese Kosten im Voraus nicht kalkulierbar sind, werden sie extra verrechnet.

 

– Das Kleingedruckte –

Wie in jedem Vertrag, gibt es auch bei uns ein paar rechtliche Bedingungen. 

 

Vertragsvereinbarungen

  • Gerne können wir weitere Vereinbarungen mit dir treffen, jedoch ist es für uns sehr wichtig, diese mit dir schriftlich festzulegen.
  • Die Betreuungsvereinbarung unterliegt unseren AGB, diese kannst du jederzeit unter www.linecker.at/agb/ abrufen. Bei Abänderungen der AGB erhältst du die letztgültige Fassung bzw. die Ergänzung 4 Wochen vor Inkrafttreten per Mail.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Betreuungsgebühr hinsichtlich des VPI 2015 (Indexanpassung in der Sparte 11 – Restaurants und Hotels) anzupassen.
  • Für sämtliche Vertragsstreitigkeiten dieser Vereinbarung wird der Gerichtsstand beim Bezirksgericht Mattighofen vereinbart (bei Ansprüchen bis 15.000€), bei höheren Ansprüchen das Landesgericht Ried im Innkreis.
  • Sämtliche Vertragsinhalte sind nur für die rechtlichen Vertreter beider Vertragsparteien bestimmt, die Weitergabe jeglicher Vertragsbestandteile an Dritte (auch an Subunternehmer die Linecker für die Auftragsumsetzung heranzieht) ist untersagt und wird mit einer Pauschalvertragsstrafe von 36 Wartungsmonaten geahndet, diese Strafe ist jedoch nicht auf die Mindestlaufzeit des Vertrages anzurechnen, sodass die Abrechnung der Gebühren für die Mindestlaufzeit unbehindert weiterläuft.
  • Mit Unterzeichnung stimmst du zu, dass du uns bei Datenbankfehlern, Ausfall der Sicherung oder der RKSV-Signiereinheit bzw. Speicherknappheit umgehend kontaktierst, damit wir eventuellen Datenverlust vorbeugen und vermeiden können.
  • Sämtliche Erweiterungen, Module, Schnittstellen, etc. können exklusiv nur bei Linecker erworben und installiert werden.

                      

Wann starten wir?

  • Unsere Vereinbarung tritt mit dem Installationsdatum in Kraft.

 

Zur Bezahlung

  • Die Abrechnung der Betreuungskosten erfolgt ab dem Installationsmonat für das 1. Jahr aliquot.
  • Die Zahlung der Gebühren für die Betreuungsvereinbarung wird digital über das Lipp Portal (abrufbar unter: https://portal.lipp.cloud/) durchgeführt. Der Vertragspartner akzeptiert seine Zahlungsdaten/ Zahlungsmethoden in das von Linecker zur Verfügung gestellte Portal einzutragen und den Zahlungslink ordnungsgemäß und korrekt auszufüllen.
  • Die Verrechnung der jährlichen Gebühr wird per 01.01. durchgeführt, sobald ein erfolgreicher Zahlungseingang festgestellt wird erhält der Kunde auf die im Portal angegebene Mailadresse die entsprechende Rechnung für das aktuelle Kalenderjahr.
  • Linecker ist dazu berechtigt, die eingetragene(n) Zahlungsmethode(n) auch für nachträgliche bzw. weitere Module zu verwenden und diese für die Zeit der aufrechten Geschäftsbeziehung zu speichern.

 

Kündigung

  • Für den Fall, dass sich unsere Wege trennen:
    • Dieser Vertrag wird für mindestens drei vollständige Kalenderjahre abgeschlossen.
    • Kündigen kannst du die Betreuungsvereinbarung frühestens einen Monat vor Ablauf des dritten Kalenderjahres bzw. spätestens per 30.11. für das kommende Jahr. Die Kündigung kann nicht direkt über das Lipp Portal stattfinden, eine Kündigung ist zwingend schriftlich erforderlich. (per Post oder per Mail an buchhaltung@linecker.at)

Fragen zur Hotelsoftware

  • Bei Unklarheiten kannst du uns gerne während der unten angeführten Zeiten telefonisch unter +43 7755 20 995 oder +43 6217 21 100 erreichen. Ebenfalls kannst du uns bei Problemen oder technischen Auskünften eine E-Mail an aidasupport@xss.at schicken.

Hilfestellung bei Problemen

  • Gerne helfen und unterstützen wir dich bei Problemen oder Unklarheiten bei deiner Hotelsoftware – bestenfalls per Fernwartung und stabiler Internetverbindung.
  • Solltest du einmal keine Verbindung haben, versuchen wir das Problem telefonisch zu lösen.
 

Softwareupdates

  • Mit regelmäßigen Softwareupdates garantieren wir eine ständige Weiterentwicklung und Verbesserung sämtlicher Tools und Funktionen deines Buchungsprogrammes. Ebenso werden alle Schnittstellen gewartet und weiterentwickelt

Not-Hotline

  • Unter Not-Hotline zählen nur dringende Problembehandlungen, welche den Stillstand deiner Hotelsoftware bereinigen. Hier erreichst du uns unter der Nummer +43 6217 21 100, auf dem Tonband erfährst du die Not-Hotline-Nummer.

Wir sind gerne für dich erreichbar!

Montag bis Donnerstag:

  • 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr für alle Anfragen
  • 17:00 bis 19:00 Uhr nur für Notfälle 

Freitag:

  • 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 für alle Anfragen
  • 15:00 bis 19:00 Uhr nur für Notfälle

Samstag, Sonntag & österr. Feiertage:

  • 09:00 bis 17:00 Uhr nur für Notfälle
 
 

– Deine Aufgaben –

 

Die regelmäßige Datensicherung

  • Bitte kontrolliere regelmäßig die Datensicherung deines Systems. 
  • Wir übernehmen keine Haftung für den Datenverlust oder die nicht Lesbarkeit des Sicherungsmediums.

 

Geeigneter Internetzugang

  • Für die effektive und schnelle Problemlösung ist eine gute Internetverbindung unumgänglich. Bitte überprüfe diese vor deinem Anruf bei unserem Support-Team.
  • Falls diese nicht vorhanden ist, können wir dir gerne telefonisch oder auch vor Ort nach Vereinbarung weiterhelfen. Bei Terminen vor Ort werden die Fahrtkosten separat in Rechnung gestellt.

 

Gemeinsam schaffen wir das

  • Unterstütze unsere Support-Mitarbeiter beim Lösen der vorhandenen Probleme z.B. durch Starten der Fernwartung, ev. Neustarten des Systems, Auskunftsbereitschaft, usw.

                      

 

Halte die Zugriffsberechtigungen bei der Hand

  • Damit wir schneller reagieren können, ist es für uns zwingend notwendig, die Zugriffsberechtigungen zu erhalten.
  • Sollte es ein bisschen länger dauern, darfst du uns nicht böse sein, wenn wir den Mehraufwand aufgrund von Zeitverzögerungen in Rechnung stellen, da in dieser Zeit einem anderen Kunden nicht geholfen werden kann. Unter Zeitverzögerung sind sämtliche Telefonate mit EDV-Betreuern, IT-Firmen oder externen Dienstleistern zu verstehen, aber auch die Wartezeit zwischen den Freigaben wird berechnet. 

– In der Betreuungsvereinbarung nicht enthalten –

 

Zusätzliche Module & Schnittstellen

  • Gerne können wir nach Absprache dein System erweitern – bitte melde dich hierzu bei unserem Verkaufsteam unter der Nummer +43 7755 20 995 – 0 oder sende uns eine E-Mail an verkauf@linecker.at

 

Betreuung von Fremdsoftware oder Fremdhardware

  • Für die Betreuung deiner Fremdhard-/ Software bitten wir dich Kontakt mit deinem EDV-Betreuer aufzunehmen.

 

Spezialwünsche

  • Hast du spezielle Wünsche? Dann solltest du dir darüber im Klaren sein, dass maßgeschneiderte Anpassungen mit viel Aufwand verbunden sind. Mögliche Spezialwünsche könnten sein:
  • Komplette Überarbeitung deiner Datenbank (Artikel, Stammgäste, Tischplan, etc.)
  • Individuelle Reports
  • Designwünsche 

 

Steuerrechtliche Neuerungen

  • Leider ist es für uns nicht absehbar, welche Änderungen der Staat vorgibt – lass‘ dich von deinem Steuerberater auf dem Laufenden halten! 
  • Sollten entsprechende Nachrüstungen (Hardware oder Software) benötigt werden, sind wir die beste Adresse! Bitte melde dich hierzu beim Verkauf! 

 

Fahrtspesen und Arbeitszeit

  • Da diese Kosten im Voraus nicht kalkulierbar sind, werden sie extra verrechnet. Hierzu gelten unsere AGBs und die Konditionen des entsprechenden Auftrages.

 

– Das Kleingedruckte –

Wie in jedem Vertrag, gibt es auch bei uns ein paar rechtliche Bedingungen. 

 

Vertragsvereinbarungen

  • Die Betreuungsvereinbarung ist für Anbindungen an externe Systeme (Schnittstellen wie z.B. Booking, Feratel Meldeclient, usw.) bindend, da hier von den externen Systemen Schnittstellenänderungen vorgenommen werden können, welche durch die Hotelsoftware realisiert und per Update eingespielt werden müssen.
  • Gerne können wir weitere Vereinbarungen mit dir treffen, jedoch ist es für uns sehr wichtig, diese mit dir schriftlich festzulegen.
  • Die Betreuungsvereinbarung unterliegt unseren AGB, diese kannst du jederzeit unter www.linecker.at/agb/ abrufen. Bei Abänderungen der AGB erhältst du die letztgültige Fassung bzw. die Ergänzung 4 Wochen vor Inkrafttreten per Mail.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Betreuungsgebühr hinsichtlich des VPI 2015 (Indexanpassung in der Sparte 11 – Restaurants und Hotels) anzupassen.
  • Für sämtliche Vertragsstreitigkeiten dieser Vereinbarung wird der Gerichtsstand beim Bezirksgericht Mattighofen vereinbart (bei Ansprüchen bis 15.000€), bei höheren Ansprüchen das Landesgericht Ried im Innkreis.
  • Sämtliche Vertragsinhalte sind nur für die rechtlichen Vertreter beider Vertragsparteien bestimmt, die Weitergabe jeglicher Vertragsbestandteile an Dritte (auch an Subunternehmer die Linecker für die Auftragsumsetzung heranzieht) ist untersagt und wird mit einer Pauschalvertragsstrafe von 36 Wartungsmonaten geahndet, diese Strafe ist jedoch nicht auf die Mindestlaufzeit des Vertrages anzurechnen, sodass die Abrechnung der Gebühren für die Mindestlaufzeit unbehindert weiterläuft.
  • Mit Unterzeichnung stimmst du zu, dass du uns bei Datenbankfehlern, Ausfall der Sicherung oder der RKSV-Signiereinheit bzw. Speicherknappheit umgehend kontaktierst, damit wir eventuellen Datenverlust vorbeugen und vermeiden können.
  • Sämtliche Erweiterungen, Module, Schnittstellen, etc. können exklusiv nur bei Linecker erworben und installiert werden.

                      

Wann starten wir?

  • Unsere Vereinbarung tritt mit dem Installationsdatum in Kraft.

 

Zur Bezahlung

  • Die Abrechnung der Betreuungskosten erfolgt ab dem Installationsmonat für das 1. Jahr aliquot.
  • Die Zahlung der Gebühren für die Betreuungsvereinbarung wird digital über das Lipp Portal (abrufbar unter: https://portal.lipp.cloud/) durchgeführt. Der Vertragspartner akzeptiert seine Zahlungsdaten/ Zahlungsmethoden in das von Linecker zur Verfügung gestellte Portal einzutragen und den Zahlungslink ordnungsgemäß und korrekt auszufüllen.
  • Die Verrechnung der jährlichen Gebühr wird per 01.01. durchgeführt, sobald ein erfolgreicher Zahlungseingang festgestellt wird erhält der Kunde auf die im Portal angegebene Mailadresse die entsprechende Rechnung für das aktuelle Kalenderjahr.
  • Linecker ist dazu berechtigt, die eingetragene(n) Zahlungsmethode(n) auch für nachträgliche bzw. weitere Module zu verwenden und diese für die Zeit der aufrechten Geschäftsbeziehung zu speichern.

 

Kündigung

  • Für den Fall, dass sich unsere Wege trennen:
    • Dieser Vertrag wird für mindestens drei vollständige Kalenderjahre abgeschlossen.
    • Kündigen kannst du die Betreuungsvereinbarung frühestens einen Monat vor Ablauf des dritten Kalenderjahres bzw. spätestens per 30.11. für das kommende Jahr. Die Kündigung kann nicht direkt über das Lipp Portal stattfinden, eine Kündigung ist zwingend schriftlich erforderlich. (per Post oder per Mail an buchhaltung@linecker.at)