Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Linecker GmbH
FN 490775 d
Gewerbepark Aspach-Höhnhart 8
5252 Aspach
EMail: info@linecker.at
Internet: www.linecker.at
UID-Nr.: ATU73285919

Alle unsere Verkäufe und Lieferung führen wir ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch.

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die LINECKER (des Weiteren LI genannt) an seine AUFTRAGGEBER/Kunden (des Weiteren AG genannt) erbringt. Diesen Geschäftsbedingungen gehen lediglich in schriftlichen Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen von LI ausdrücklich festgehaltene abweichende Vereinbarungen vor. Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte von LI und dem AG, ohne dass es hierzu eines erneuten Hinweises aus dieser Bedingung bedarf. Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen des AG gelten nicht als vereinbart. Unsere Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Für Geschäfte, die über unseren Online-Bestelldienst abgewickelt werden, gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als nicht im Punkt IX. anders geregelt.

2. Angebote und Aufträge

1. Angebote von LI sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch Vertragsunterzeichnung, Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder im Falle einer nur mündlichen Absprache durch die Leistungserbringung durch LI. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss durch LI definierten Leistungsbeschreibung (wie Auftrag, Auftragsbestätigung etc.). Angebote werden von LI nur angenommen, sofern der AG diese formal korrekt akzeptiert – es bedarf einer Unterschrift mit Firmenstampiglie, sofern keine Firmenstampiglie verfügbar ist, so ist der Name des AG in Blockbuchstaben leserlich anzugeben. LI haftet nicht dafür, falls Personen (ohne Bevollmächtigung u. Entscheidungsgewalt) des AG Verträge unterzeichnen – da LI keine Einsicht in Vertretungsberechtigungen einzelner Personen vom AG hat.

Zusätzliche Vereinbarungen in mündlicher oder elektronischer Form bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch LI.

2. LI behält sich das Recht vor, dritte Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, Vertragspartner des AG ist aber stets LI. Sämtliche Auftragserweiterungen oder Abänderungen sind direkt mit LI zu klären und Vereinbarungen mit Subunternehmen sind ungültig.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die am Bestelltag geltenden Listenpreise von LI als vereinbart. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des AG.
2. Die Rechnungen von LI sind 7 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsmodalität schriftlich getroffen. LI behält sich vor ab einer Auftragssumme von 500,00€ netto eine 50%-ige Anzahlung vom AG zu erhalten. Das zwischen LI und dem AG vereinbarte Entgelt für Betreuungsvereinbarungen ist vom AG jährlich im Vorhinein zu bezahlen, im ersten Jahr erfolgt die Verrechnung aliquot bis zum Ende des 1. Jahres. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 456 UGB in Höhe von (aktuell) 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Entsprechende Zinsanpassungen werden von LI direkt an den AG weitergegeben. Rechnungsbeträge gelten als vom AG anerkannt, wenn er einer Rechnung nicht binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Zahlungen des AG werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf Zinsen und dann auf Kapital, angerechnet. Sind bereits Kosten im Zuge von Eintreibungen entstanden, werden Zahlungen primär auf diese Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der säumige AG ist verpflichtet, alle Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen, insbesondere auch durch einen Rechtsanwalt, zu bezahlen.
3. Lieferungen erfolgen grundsätzlich “ab Werk ” bzw. „ex works“. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der AG. Die Gefahr geht mit Absendung auf den AG über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des AG. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der LI Netzwerksschnittstelle auf den AG über.
4. Die Verletzung der Zahlungsbedingungen berechtigt LI, die vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen zurückzuhalten, ohne mit der Vertragserfüllung in Verzug zu geraten. Sollten Zahlungen nicht fristgerecht einlangen, so behält sich LI vor die Programm-Lizenz zu sperren. Auf diese Sperre wird 7 Tage lang hingewiesen (d.h. weiterarbeiten ist hier noch möglich), anschließend wird die Lizenz gesperrt, d.h. der AG kann mit dem Programm nicht mehr weiterarbeiten. Hat der AG sämtliche aushaftenden Forderungen von LI bezahlt, so wird auch die Lizenz endlos freigeschalten. LI weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erstinstallation der Lizenz bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vorerst nur befristet erfolgt. Erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung, wird die Lizenz für die vereinbarte Vertragsdauer freigeschalten. Für Lipp-Produkte gibt es ein Abo-Modell. Nach 30 Tagen belastet das Abo automatisier wieder die hinterlegte Zahlungsart. Bei fehlgeschlagener Abbuchung wird die Zahlungsmethode binnen zwei Wochen nochmals belastet um eine weitere Abbuchung durchzuführen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so wird das entsprechende Abo deaktiviert und die Nutzung des Abos einseitig von LI unterbunden.
5. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht LI das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebengebühren vollständig abgedeckt ist.
6. Für Dienstleistungen, die nicht in den Geschäftsräumen von LI erbracht werden können, trägt der AG die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Verköstigung für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von LI.
7. Sollte im Angebot keine Fahrtspesenpauschale festgelegt sein, so werden die Fahrtspesen derzeit zu einem KM-Satz von € 0,90 netto (inklusive Fahrtzeit) verrechnet. Die Arbeitszeit wird je nach Aufwand mit einer Stundenpauschale von derzeit € 120,00 netto/Stunde und einer Tagespauschale von € 960,00 netto dem AG verrechnet. Das monatliche Betreuungsentgelt aus einer zwischen LI und dem AG abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung ist vom AG jährlich im Voraus, im ersten Jahr aliquot zu bezahlen. Eine unterjährige Kündigung ist nur möglich, wenn der AG nachweisen kann, dass der Betrieb stillgelegt wurde – ansonsten gilt die Betreuungsvereinbarung für die ersten drei vollen Jahre als fix vereinbart. LI behält sich eine unterjährige Betreuungsanpassung vor. Eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem AG erfolgt binnen vier Wochen vor Erhöhung schriftlich.
8. LI ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, vereinbarte Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem AG ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom AG von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
9. Für AG, die keine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben gilt folgendes:
– Für die Inanspruchnahme der Hotline wird pro angefangene Viertelstunde ein Betrag von € 35,00 exkl. USt. in Rechnung gestellt.
– Bei vor Ort-Einsätzen bei AG, die keinen Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben wird ein Betrag von € 120,00 exkl. USt. in Rechnung gestellt. Sollte ein vor Ort-Einsatz bei Nicht-Wartungskunden am Wochenende od. Feiertagen zwingend notwendig sein, so erhöht sich das reguläre Stundenentgelt von 120€ auf 160€/Stunde zzgl. USt.
– Wartungskunden, welche aufgrund eines technischen Gebrechens zwingend notwendig einen Termin an Wochenenden od. Feiertagen benötigen erhalten den regulären Stundensatz von 120€ zzgl. USt.
– Für alle Kunden, die explizit einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten von LI vereinbaren möchten, verrechnet LI einen Stundensatz von 160€/ Stunde zzgl. USt., sowie zusätzlich zur Fahrtspesenpauschale von 0,90€/km die entsprechende Fahrzeit als Arbeitszeit für die Hin- und Abreise.
– Im Falle eines technischen Gebrechens der Hardware, die außerhalb der von LI gewährten Garantie- und Gewährleistungsfrist auftritt, wird dem AG von LI ein Leihgerät gegen Entrichtung einer Pauschale von € 190,00 exkl. USt. zur Verfügung gestellt.
– Vom AG gewünschte Updates der AIDA-Software werden Updatekosten basierend auf der Standard-Betreuungssumme in Rechnung gestellt. Vor einem Update wird dem AG ein Angebot mit dem entsprechenden Entgelt übermittelt.
10. Ein Rücktritt (Storno) vom des zwischen LI und dem AG abgeschlossenen Vertrags ist nur bis maximal 1 Woche vor dem geplanten Installationstermin möglich. Die Bekanntgabe hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Ein mündlich erklärter Rücktritt muss spätestens innerhalb 3 Werktagen schriftlich nachgereicht werden. LI behält sich für den Fall des Rücktritts die Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe von 50% der (Netto-)Auftragssumme zuzüglich USt. vor. Weiters wird mit der Stornogebühr des Auftrages zusätzlich die unterzeichnete Betreuungsvereinbarung über die gesamte Fixlaufzeit von drei Jahren mitverrechnet. Kann ein triftiger Rücktrittsgrund genannt werden, ohne dass ein Verschulden des AG vorliegt, so kann LI die Stornogebühr angemessen ermäßigen.

4. Liefertermine und Lieferbedingungen

1. Die Lieferfristen und –termine sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung am Sitz von LI. Sie sind abhängig von der zeitgerechten zur Verfügung Stellung benötigter Unterlagen und Vormaterialien, Lizenznachweise gemäß V.) durch den AG, sowie dem Einlangen mit dem AG vereinbarter Vorauszahlung oder Sicherstellung.
2. Bei geleisteter Anzahlung beträgt die Vorlaufzeit für die Installation mindestens 6 Wochen. Für Aufträge mit Sonderartikeln, welche nicht im üblichen Produktportfolio von LI enthalten sind, gelten gesonderte Lieferzeiten – diese werden dem Kunden nach Leistung der Anzahlung mitgeteilt.
3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den AG wegen Lieferverzugs von LI ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen möglich. Der Rücktritt muss mittels eingeschriebenen Briefes geltend gemacht werden. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- und Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Dem AG steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. Hotline: LI ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des AG während der Öffnungszeiten Auskunft zu geben. Technische Anfragen per Mail (außerhalb der üblichen Bürozeiten) werden nur beantwortet, wenn diese vom Support-Team als dringend erachtet werden und per Mail an aidasupport@xss.at (für AIDA.x) und an support@linecker.at (für AIDA.Touch) zugestellt werden. Alle weiteren Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten, werden zum nächsten Werktag bearbeitet.

5. Lizenzen, Rechte, Patente

1. Der AG garantiert, dass er an den zur Bearbeitung übergebenen Materialien bzw. für die beauftragte Leistung alle erforderlichen Urheber-, Marken-, Musterschutz-, Patent- bzw. sonstigen Nutzungs- und gewerblichen Schutzrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und er hat dies auf Anforderungen in geeigneter Form nachzuweisen. LI trifft bezüglich dieser Rechte keine wie immer geartete Prüfpflicht. Der AG verpflichtet sich, LI für jeglichen Schaden, der aus etwaigen Verletzungen derartiger Rechte Dritter durch die Leistungserbringung entsteht, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten, inklusive des Aufwandes der (allfällig versuchten) Abwehr derartiger Ansprüche.
2. Vom AG beigebrachte Materialien werden auf Gefahr und Risiko des AG bei LI gelagert. Für die Erstellung empfehlenswerter Sicherheitskopien ist der AG selbst verantwortlich. Jede Haftung aus dem Verlust von Vormaterialien ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Die von LI gelieferten Produkte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts bzw. konnexer offener Nebenforderungen, wie Verzugszinsen oder Eintreibungskosten, in das Eigentum des AG über.
2. Kommt der AG seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist LI jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des AG zurückzuholen.
3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer des Eigentumsrechts von LI unzulässig. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden. Der AG hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und LI hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung ihrer Eigentumsansprüche (z.B. Exszindierungsprozesse etc.) schad- und klaglos zu halten.
4. Die aus einem etwaigen Weiterverkauf entstehende Forderung tritt der AG zur Sicherung der Forderung der LI gegen den AG an LI ab. LI nimmt diese Abtretung an. Der AG hat LI von jedem derartigen Wiederverkauf durch gleichzeitige Übersendung einer Fakturenkopie
zu verständigen und diese Sicherungsabtretung in seinen Büchern ersichtlich zu machen. Auf Verlagen von LI ist der AG zur Verständigung des Drittschuldners verpflichtet.
5. Der AG tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche bereits im Voraus an LI ab bzw. verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Abtretung dieser Ansprüche zu sorgen. LI ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der AG seinen Zahlungsverpflichtungen LI gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des AG ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der AG seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, weshalb der AG in jedem Fall zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt. Der Anspruch von LI auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt in jedem Fall bestehen. Bereits erfolgte Zahlungen kann LI einzubehalten, und zwar als pauschaler Ersatz für den LI entstandenen Schaden, der von LI nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss (§ 1336 ABGB). LI ist berechtigt, das (Betriebs-) Gelände des Vertragspartners jederzeit zu betreten und ihre Ware zu kennzeichnen.
6. Bei Reparaturen (sofern diese Variante von LI dem AG vorgeschlagen wird) geht bei Übernahme des zur Verfügung gestellten Leihgerätes (und entsprechende Bezahlung des Entgeltes) das Eigentum von LI auf dem AG über. Mit diesem Eigentumsübergang geht auch das Eigentum des defekten Gerätes vom AG auf LI über. Das Gerät kann unter Umständen anschließend verschrottet werden und ist für den AG nach diesem Zeitpunkt der Übernahme nicht mehr verfügbar.

7. Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungspflicht beträgt
– für gelieferte neue Hardware: 12 Monate ab Installationsdatum
– für gebrauchte Hardware: die Gewährleistung wird ausgeschlossen
– für von LI erbrachte Dienstleistungen und die Software wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Portokosten bzw. Anfahrtskosten für die Problembehebung an den AG verrechnet werden, sollte der AG die Hardware an der Betriebsstätte von LI persönlich übergeben, so werden keine Portokosten in Rechnung gestellt.

2. Die Lieferungen und Leistungen von LI sind vom AG unverzüglich auf eventuelle Lieferschäden, Mengenabweichungen, zugesagte Eigenschaften, etc. genau zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen, bei offensichtlichen Schäden der Verpackung binnen 24 Stunden, nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen per Einschreiben geltend zu machen.
3. Mängel oder Forderungen des AG gegen LI berechtigten den AG nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der von uns in Rechnung gestellten Beträge oder zur Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und Schadenersatzansprüchen durch den AG bzw. Übernehmer der Ware ist, dass vom AG das Bestehen des Mangels bei Übergabe bzw. Gefahrenübergang nachgewiesen wird. Der Verschuldensbeweis und der Beweis der Mangelhaftigkeit der Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs obliegt in jedem Fall entgegen der Vermutung der §§ 924, 1298 ABGB dem AG. Bei Verkauf gebrauchter Waren, Reparaturarbeiten oder Umänderungen bzw. Umbauten wird keine Gewähr übernommen, Unberechtigte Kundendiensteinsätze werden dem Vertragspartner entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet – Kosten für Arbeitszeit und An- und Abfahrt werden bei jeglichen Arbeiten, auch für den Fall berechtigter Mängelrügen – verrechnet.
4. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet LI gegen Rückstellung bzw. nach Untersuchung der bemängelten Ware nach Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift bzw. Preisminderung. Allfällige Versand- und Transportkosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Erschwert oder behindert der Vertragspartner durch sein Handeln die Verbesserung oder den Austausch bzw. macht er dies unmöglich, so hat der Vertragspartner sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Sonstige Ansprüche wie z.B. Wandlung, Rücktritt vom Vertrag, Irrtumsanfechtung bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden (Sach- und/oder Personenschäden), entgangenen Gewinn etc., auch aus Verzug, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte oder Schadenersatzansprüche des Vertragspartners bestehen nicht mehr nach Reparaturen der gelieferten Ware, Änderungen, Montage, mangelhafter Instandhaltung, Nichtberücksichtigung unserer Anweisungen oder unsachgemäßer Verwendung durch ihn, seine Gehilfen oder dritte Seite.
5. Verbesserungen, Verbesserungsversuche oder Nachlieferungen verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Insbesondere kommt es zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist, wenn Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche außerhalb der zu Punkt 1. definierten Gewährleistungsfristen stattfinden.
6. LI haftet lediglich für Schäden, die von LI vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LI ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des AG von Schaden und Schädiger.
7. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet LI nicht.
8. Der Ersatz von Schäden ist jedenfalls mit dem Auftragswert der mangelhaften Lieferung bzw. dem jährlichen Betreuungsentgelt beschränkt. Sachschäden und Regress-Forderungen aus Produkthaftung sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei die Beweislast für das Vorliegen derselben der AG trägt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht; Formerfordernis, Aufrechnung

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von LI. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von LI vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Bei Annahme unserer AGBs stimmt der Kunde zu, alle Dokumente und Belege (z.B.: Aufträge, Rechnungen, Mahnungen) per E-Mail zu erhalten. Sollte dies nicht vom Kunden gewünscht werden, so muss dies LI schriftlich mitgeteilt werden.
3. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post verständigen, anerkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die e-mail-Namen und e-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders enthält.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragspartner werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
5. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
6. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber LI gegen Forderungen von LI durch den AG ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den AG.

9. Datenschutzerklärung gem. Art 13 und 14 DSGVO; Rechtsgrundlage Vertragserfüllung Speicherdauer Rechtsbehelfsbelehrung

Die LI vom AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen persönlichen Daten wie z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer sowie Lieferanschrift werden von LI gespeichert und verarbeitet. LI benutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung um die Bestellung auszuführen. Der AG stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer sowie Lieferanschrift) auch zu eigenen Marketingzwecken und somit insbesondere für Zusendungen zu werblichen Zwecken per SMS und E-Mail gemäß § 107 TKG gespeichert und verarbeitet werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet nicht statt. Da LI die Daten (auch) für die Direktwerbung verarbeitet, kann der AG gegen diese Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung jederzeit Widerspruch erheben. Ihm stehen grundsätzlich die Rechte der Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich bitte an LI. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
Diese Zustimmung kann jederzeit (z.B. per Mail an info@linecker.at) widerrufen werden.
Kontakt
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Löschungsfrist
Die Daten werden entsprechend der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist nach § 132 Abs 1 BAO 7 Jahre gespeichert, darüber hinaus solange sie für die Abgabenbehörde in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind.
Auftragsverarbeiter
Für diese Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran.

10. Sonderbestimmungen für Verträge im Onlineshop unter www.linecker.at

Bestellung
1. Soweit in diesem Punkt nicht eigene Bestimmungen getroffen werden, gelten die obigen Bestimmungen auch für online geschlossene Verträge.
2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz im Inland (Österreich).
3. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung (siehe Abs 5) akzeptiert der AG diese AGB. Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen Bedingungen möglich.
4. Die Präsentation unserer Produkte auf unserer Website ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Angebot erfolgt jeweils ausschließlich durch den AG wie in Abs 5 dargestellt.
5. Auf unserer Website erfolgt das Angebot des Kunden durch die Bestellung des Artikels. Das Angebot des AG wird durch Klick auf den Button „Bestellung absenden“ für ihn verbindlich. Bitte beachten Sie, dass dem AG nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte Bestätigung des Erhalts seiner Bestellungen geschickt wird. Eine solche Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Unsere Annahme erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftlich übersandte Auftragsbestätigung binnen angemessener Frist, oder durch faktische Absendung der bestellten Ware(n). Unter angemessener Frist ist ein Zeitraum von längstens 10 Werktagen zu verstehen. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollten sie trotz gültig eingegebener E-Mail-Adresse keine Nachricht erhalten, bitte wenden sie sich an uns unter info@linecker.at
6. Vor der ersten Bestellung muss sich der AG auf der Website registrieren.
7. Der AG muss Unternehmer und voll geschäftsfähig sein. Mit der Absendung des Registrierungsformulars bestätigt der AG die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seines Namens, seines Alters, seiner Geschäftsfähigkeit und seiner Adresse soweit die Tatsache, dass das Geschäft zu seinem Unternehmensbetrieb gehört.
8. Als neuer Benutzer können Sie sich anmelden, indem Sie einen Benutzernamen, der nicht mit Ihrem Namen ident sein muss, eingeben, zusätzlich vergeben Sie ein Passwort. Jetzt bitte auf klicken. Dann geben Sie bitte Ihren Namen, optional einen Nicknamen, Ihre E-Mail-Adresse (für die Bestellbestätigungen) und ein Passwort ein. Anschließend kommen Sie zu Ihrem Konto. Hier können Sie sämtliche Daten ergänzen, wie z. B. die Rechnungsadresse oder eine abweichende Lieferadresse.
9. Der AG ist für die Geheimhaltung des Zugriffscodes verantwortlich. Wir können nur überprüfen, ob ein Zugriffscode mit einer ordnungsgemäß freigeschalteten Kundenberechtigung übereinstimmt. Eine weitergehende Überprüfungspflicht trifft uns nicht. Jede Person, die sich mit einer auf der Website freigegebenen Kundenberechtigung und dem dazu passenden Zugriffscode einloggt gilt als bevollmächtigt, Bestellungen für den damit registrierten AG rechtswirksam abzugeben. Wir empfehlen das Kennwort regelmäßig zu ändern.
LI trifft keine Haftung für eine unterbrechungsfreie Funktion der Website. LI ist jederzeit berechtigt, auch ohne Vorankündigung, Arbeiten an der Website durchzuführen, die eine Abschaltung/Unterbrechung mit sich bringen. LI ist auch nicht verpflichtet, eine bestimmte Serverkapazität zur Verfügung zu stellen, sodass mit Überlastungen und längeren Antwortzeiten gerechnet werden muss.
Zahlung und Auslieferung
1. Eine Bezahlung des Kaufpreises bei Kauf über unsere Website ist mittels der folgenden Zahlungsmethoden möglich: Kreditkarte, Vorausrechnung, Bezahlung bei Abholung bei uns (so vereinbart). Der Kaufpreis ist jeweils sofort bei unserer Annahme des Angebots fällig. Der Betrag in Höhe des Kaufpreises wird daher bei Wahl der Zahlung per Kreditkarte bei Annahme des Angebots durch uns von der vom Kunden angegebenen Kreditkarte abgebucht. Bei Vorausrechnung beginnt die Lieferfrist (Pkt 2 Abs 1) erst mit Zahlungseingang auf unserem Konto
2. Die Auslieferung (Postaufgabe durch LI) bei einem online Kauf erfolgt – sofern die Ware vorrätig ist und auf der Website für sie nichts Abweichendes vermerkt ist – innerhalb von bis zu 10 Werktagen nach Annahme der Bestellung per E-Mail bzw. Eingang der Bestellung bei Annahme durch faktische Lieferung (Pkt 1. Abs 5). Die Wahl des Transporteurs erfolgt durch uns nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung.
3. Nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherte digitale Inhalte wie Programme stellen wir dem AG nach 10 Tagen zum Download bereit, sofern der AG nicht ausdrücklich zustimmt, dass der Abruf bereits früher erfolgen soll.
4. Die Lieferung erfolgt an die vom AG angegebene Lieferanschrift. Etwaige Mehrkosten die durch die Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift durch den AG verursacht werden, sind von diesem zu tragen.
5. Ein Rücktritt vom Vertragsangebot des AG ist schriftlich zu erklären und nur möglich, wenn dieses von LI noch nicht angenommen wurde (Pkt 1. Abs 5) Im Falle der Zustimmung gemäß obiger Z 3 ab der Zur-Verfügung-Stellung des Downloads ist ein Rücktritt jedenfalls ausgeschlossen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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